Praxis

Meine Praxissprechzeiten

Montag 08.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00
Dienstag 08.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00
Mittwoch 08.30 – 12.00 I 13.00 - 17.00
Donnerstag 08.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00
Freitag 08.30 – 16.00

Mein Einsatzgebiet

Regensdorf /Watt 8105
Adlikon 8106
Buchs * 8107
Dällikon 8108
Dänikon 8114

Boppelsen 8113
Otelfingen 8112
Hüttikon 8115
Rümlang / Katzenrüdi 8153
Oberglatt / Hofstetten 8154

Niederhasli / Nassenwil 8155
Regensberg 8158
Dielsdorf 8157
Steinmaur / Sünikon * 8162
Schöfflisdorf / Schleinikon 8165

Schneisingen 5425
Oberweningen 8165
Niederweningen 8166
Niederglatt 8172
Neerach / Riedt 8173

*diese Gemeinden vergüten das Pikettgeld für die Hebamme den Familien nicht.

Das Pikettgeld

Als Hebamme bin ich für Sie ab der 37. Schwangerschaftswoche zur Wochenbettnachsorge abrufbereit und garantiere eine Betreuung nach der Geburt so lang diese notwendig ist. Dieser Bereitschaftsdienst ist eine unumgängliche zusätzliche Leistung, die von Ihrer Krankenkasse nicht aus der Grundversicherung gedeckt ist. Sehr viele Wohngemeinden übernehmen grosszügig diese Entschädigungszahlung von 115.00 Sfr.

In meinem Einsatzgebiet übernehmen die mit Stern * gekennzeichneten Gemeinden diese Leistung nicht. Aus diesem Grund werde ich Ihnen das Pikettgeld von 115.00 Sfr (einmalig) zu meinem ersten Besuch direkt in Rechnung stellen.

ACHTUNG:

Das Pikettgeld bleibt geschuldet, wenn Sie sich zur Wochenbettnachsorge angemeldet haben aber nicht oder kurzfristig (nach der Geburt) abmelden. In diesem Fall stelle ich Ihnen auch dann Rechnung, wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die eigentlich für die Hebamme das Pikettgeld übernimmt.