*diese Gemeinden vergüten das Pikettgeld für die Hebamme den Familien nicht.
Als Hebamme bin ich für Sie ab der 37. Schwangerschaftswoche zur Wochenbettnachsorge abrufbereit und garantiere eine Betreuung nach der Geburt so lang diese notwendig ist. Dieser Bereitschaftsdienst ist eine unumgängliche zusätzliche Leistung, die von Ihrer Krankenkasse nicht aus der Grundversicherung gedeckt ist. Sehr viele Wohngemeinden übernehmen grosszügig diese Entschädigungszahlung von 115.00 Sfr.
In meinem Einsatzgebiet übernehmen die mit Stern * gekennzeichneten Gemeinden diese Leistung nicht. Aus diesem Grund werde ich Ihnen das Pikettgeld von 115.00 Sfr (einmalig) zu meinem ersten Besuch direkt in Rechnung stellen.
ACHTUNG:
Das Pikettgeld bleibt geschuldet, wenn Sie sich zur Wochenbettnachsorge angemeldet haben aber nicht oder kurzfristig (nach der Geburt) abmelden. In diesem Fall stelle ich Ihnen auch dann Rechnung, wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die eigentlich für die Hebamme das Pikettgeld übernimmt.